Sie kennen das als Betriebsrat – der Vorstand konfrontiert Sie mit einem Vorhaben das absehbar zu erheblichen personellen Betroffenheiten führen wird? Die Informationslage ist dürftig? Das Planungsstadium scheint bereits ohne Beratung abgeschlossen? Aber der Start für die Umsetzung soll in sechs Wochen erfolgen? Was setzen Sie jetzt einem solchen Vorgehen und dem damit drohenden betrieblichen und sozialen Flurschaden entgegen?
Spätestens jetzt ist es an der Zeit, schnell für die ernsthafte Gesprächsbereitschaft des Vorstands über das Vorhaben zu sorgen. Um mehr als nur einen Sozialplan mit letztendlich nur unzureichenden Schmerzensgeldern durchzusetzen. Für eine Veränderung des Konzepts in Richtung höherer sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit. Für einen Interessenausgleich der nach Inhalt und Qualität seiner Regelungen diesen Namen verdient.
Für ein solches Ergebnis ist das Aufspüren und das Gestalten von Win-Win-Situationen entscheidend: Messbare Wertbeiträge für den Vorstand, aber auch in den Planungen der Unternehmen und deren Berater immer wieder vernachlässigte sozial verträgliche Zukunftsperspektiven für die Belegschaft. Und mit einem solchen Ergebnis einhergehend sichtbare Erfolge als Betriebsrat durch die positiven Effekte für die Belegschaft. Trotz allem.
Der Kern unserer Arbeit liegt dementsprechend auf dem Interessenausgleich oder vergleichbaren Regelungen über die geplanten Vorhaben. Wir sorgen erfahrungsgemäß schnell für Gesprächsbereitschaft des Vorstands über die Veränderung des Vorhabens, mehrheitsfähige Verhandlungserfolge auf gleicher Augenhöhe und eine dann weitgehend geräuschlose Umsetzung des Notwendigen.
Dafür verknüpfen wir einen gesamthaften verfahrensrechtlichen Ansatz mit dem Aufzeigen von Eckpunkten eines mit Ihnen erarbeiteten risiko-adjustierten Lösungsszenarios. Nachweislich ergibt sich durch unsere Beratung eine höhere soziale Nachhaltigkeit gegenüber der ursprünglichen Planung über:
Unsere Mandate konzentrieren sich auf kritische Umbruchsituationen im Rahmen von Integrations-/Auslagerungsvorhaben, der Neuausrichtung von Geschäftsmodellen, dem Aufbau von agilen Lieferorganisationen sowie Restrukturierungsvorhaben mit hohen personellen Betroffenheiten:
Spezifische Erfahrungsberichte aus unserer Beratungspraxis erörtern wir mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen vertrauliche Referenzgespräche zu Betriebsräten, Betreuungssekretären der Gewerkschaften, Mitgliedern von Aufsichtsräten und Vorständen. Für Ihren sichtbaren Erfolg als Betriebsrat wollen wir mit Ihnen eng zusammenarbeiten. Daher machen wir die Übernahme eines Mandates auch von unserer Überzeugung abhängig, ob die für den Verhandlungserfolg, den Veränderungserfolg notwendigen Rahmenbedingungen vorliegen oder geschaffen werden können.